Das Wichtigste in Kürze
Am 26. Oktober 2026 hat das Polizeipräsidium Oberpfalz vor einer Betrugsmasche namens „Ghost Pairing“ gewarnt, die nach Angaben der Ermittler deutschlandweit verbreitet ist: Betrüger bringen WhatsApp-Nutzer mit gefälschten Nachrichten, Links oder QR-Codes dazu, ein fremdes Gerät mit dem eigenen Konto zu verknüpfen. Danach lesen die Täter mit, schreiben im Namen des Opfers und bitten dessen Kontakte um Geld. Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) meldete am 27. Oktober 2026 für den Oktober über 50 Fälle gestohlener oder manipulierter WhatsApp-Konten, viele davon erfolgreich. Die wichtigsten Sofortmaßnahmen: Prüfen Sie in WhatsApp die Liste der verknüpften Geräte und melden Sie unbekannte Einträge ab, geben Sie Bestätigungscodes niemals weiter, prüfen Sie Geldbitten von Bekannten immer über einen Anruf und schalten Sie die zweistufige Verifizierung ein.
WhatsApp gehackt, was tun? Die ersten Schritte am Smartphone
Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Fremdes Zugriff auf Ihr WhatsApp hat – etwa weil Kontakte von seltsamen Nachrichten berichten, die Sie nie geschrieben haben –, zählt die Reihenfolge:
- Verknüpfte Geräte prüfen. Öffnen Sie in WhatsApp die Einstellungen und dort den Punkt „Verknüpfte Geräte“. Die Polizei rät, diese Liste regelmäßig zu kontrollieren und unbekannte Verbindungen sofort zu trennen. Steht dort ein Gerät, das Ihnen nicht gehört, melden Sie es ab – damit verlieren die Täter beim QR-Code-Trick den Zugriff.
- Konto neu registrieren, wenn es komplett übernommen wurde. Haben die Täter das Konto mit einem abgefangenen SMS-Code auf ihr eigenes Gerät geholt, empfiehlt das BACS, WhatsApp mit der eigenen Rufnummer neu zu registrieren: Der neue Bestätigungscode meldet die Täter ab. Haben die Täter bereits eine eigene PIN gesetzt, ist laut BACS eine Wartezeit von sieben Tagen nötig, bis das Konto wieder freigegeben wird. Wie die Wiederherstellung im Einzelnen abläuft, beschreibt WhatsApp im eigenen Hilfebereich unter „Gehacktes Konto wiederherstellen“.
- Kontakte über einen anderen Weg warnen. Das BACS empfiehlt, Familie und Bekannte über andere Kanäle – Anruf, SMS, E-Mail – zu informieren, damit niemand auf Nachrichten oder Links aus dem übernommenen Konto hereinfällt.
- Anzeige erstatten. Die Polizei bittet darum, sich bei einer Kontoübernahme oder einem Betrugsversuch umgehend an die Polizei zu wenden. Bewahren Sie dafür die betrügerischen Nachrichten und, falls Geld geflossen ist, die Überweisungsbelege auf.
So funktioniert „Ghost Pairing“
WhatsApp bietet offiziell an, das Konto zusätzlich auf weiteren Geräten zu nutzen, etwa am Computer. Genau diese Funktion missbrauchen die Täter. Nach der Beschreibung der Polizei Oberpfalz verschicken sie gefälschte Nachrichten, Links oder QR-Codes und bringen ihre Opfer dazu, die Verknüpfung eines fremden Geräts zu bestätigen – oft, ohne dass die Betroffenen es bemerken. Danach können die Täter Chats und Kontakte einsehen und im Namen des Opfers schreiben.
Das BACS beschreibt dazu passend eine Welle gefälschter Abstimmungs-Bitten: Die Nachricht kommt scheinbar von einem Bekannten, dessen Konto bereits übernommen wurde, und bittet um eine Stimme für einen Wettbewerb. Der Link führt auf eine gefälschte Seite, die zwei Wege kennt: Entweder soll das Opfer seine Handynummer und den per SMS zugestellten WhatsApp-Code eingeben – damit aktivieren die Täter das Konto auf ihrem Gerät. Oder das Opfer soll einen QR-Code scannen, der das Konto über die Geräteverknüpfung mit dem Gerät der Täter verbindet.
Wie teuer das werden kann, zeigt ein Fall aus der Polizeiwarnung: Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab erhielt über das WhatsApp-Konto eines Bekannten die Bitte um dringende finanzielle Hilfe und überwies einen hohen dreistelligen Betrag. Erst bei der zweiten Forderung wurde er misstrauisch und rief den Bekannten an – der von den Nachrichten nichts wusste.
Ihre Zugänge: Zweistufige Verifizierung einschalten
Gegen beide Varianten hilft dieselbe Grundregel: Der sechsstellige Bestätigungscode, den WhatsApp per SMS schickt, ist der Schlüssel zu Ihrem Konto. Die Polizei und das BACS raten übereinstimmend, ihn niemals weiterzugeben und nie auf Webseiten einzutippen – WhatsApp selbst fragt ihn nur in der App ab, wenn Sie Ihr Konto auf einem neuen Telefon einrichten.
Zusätzlich empfehlen beide Stellen die zweistufige Verifizierung: Dabei legen Sie in den WhatsApp-Einstellungen unter „Konto“ eine eigene PIN fest, die bei jeder Neuregistrierung der Rufnummer abgefragt wird. Selbst wenn Täter an einen SMS-Code gelangen, fehlt ihnen dann die PIN. Wählen Sie eine PIN, die Sie nirgendwo sonst verwenden, und hinterlegen Sie sie nicht im Chatverlauf.
Denken Sie dabei auch an die anderen Zugänge auf dem Smartphone: Wer eine Masche wie Ghost Pairing einmal erfolgreich anwendet, kennt anschließend Ihre Chats – und damit womöglich Informationen, mit denen sich weitere Konten angreifen lassen. Prüfen Sie deshalb nach einer Übernahme in Ruhe, ob in den kopierten Unterhaltungen Passwörter, Bankdaten oder Fotos von Ausweisen standen, und ändern Sie betroffene Zugangsdaten.
In der Familie: Geldbitten immer gegenprüfen
Die Masche lebt davon, dass die Bitte um Geld oder um eine „Stimme beim Wettbewerb“ von einer vertrauten Nummer kommt. Die Polizei rät deshalb, ungewöhnliche Geldforderungen grundsätzlich über einen anderen Kanal zu prüfen – am einfachsten mit einem kurzen Anruf bei der Person, die angeblich schreibt. Das gilt auch dann, wenn die Nachricht glaubwürdig klingt und der Chatverlauf echt aussieht: Die Täter schreiben ja tatsächlich aus dem echten Konto.
Sprechen Sie diese Regel aktiv in der Familie ab, besonders mit Angehörigen, die WhatsApp vor allem zum Kontakt mit Kindern und Enkeln nutzen. Eine gemeinsame Absprache – „bei Geld rufen wir immer an“ – ist einfacher zu merken als jede technische Einstellung. Und wer selbst eine Abstimmungs- oder Wettbewerbs-Bitte erhält, fragt nach der BACS-Empfehlung zuerst über einen anderen Kanal nach, ob sie echt ist.
Im Betrieb: Messenger gehören ins Sicherheitskonzept
Auch in kleinen Betrieben läuft viel Abstimmung über WhatsApp – mit Kunden, Lieferanten oder im Team. Eine Kontoübernahme trifft dann nicht nur Private: Täter können im Namen des Betriebs schreiben, und in den Chats stehen womöglich Kundendaten oder interne Absprachen. Übertragen Sie deshalb die gleichen Regeln auf alle geschäftlich genutzten Geräte: verknüpfte Geräte regelmäßig prüfen, zweistufige Verifizierung auf jedem Firmenhandy, Codes und PINs nie weitergeben. Legen Sie zusätzlich fest, wer im Betrieb informiert wird, wenn ein Konto übernommen wurde – je schneller Kunden gewarnt werden, desto kleiner der Schaden. Wenn Messengerdienste fester Teil der Kundenkommunikation sind, lohnt es sich, die Geräte zentral zu verwalten und die Regeln schriftlich festzuhalten.
Wenn das Konto bereits übernommen wurde, Geld geflossen ist oder Sie unsicher sind, welche Zugänge noch betroffen sind, lohnt sich ein Fachbetrieb, der das Smartphone prüft, die Konten absichert und bei der Aufarbeitung hilft.
Quellen
- bsaktuell.de: „Ghost Pairing“ – Polizei warnt in der Oberpfalz vor WhatsApp-Betrugsmasche (Pressemeldung des Polizeipräsidiums Oberpfalz, 26. Oktober 2026)
- Bundesamt für Cybersicherheit BACS (Schweiz): Wochenrückblick Woche 43 – Betrüger kapern erneut WhatsApp-Konten mit gefälschten Abstimmungen (27. Oktober 2026)
- WhatsApp-Hilfebereich: Gehacktes Konto wiederherstellen
Allgemeine Information, ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
